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Notfälle

Selbstverständlich können Sie uns in Notfällen unangemeldet aufsuchen. Generell bitten wir aber darum, wenn möglich, vorher anzurufen.

Bei lebensbedrohlichen Fällen wählen Sie die 112 und alarmieren damit den Rettungsdienst.

 

Die 112 sollte zum Beispiel bei folgenden Symptomen angerufen werden:

– Bewusstlosigkeit oder erhebliche
Bewusstseinstrübung

– schwere Störungen des Atmungssystems

– starke Herzbeschwerden

– akute Blutungen

– Unfälle mit Verdacht auf erhebliche Verletzungen

– Vergiftungen

– Brände mit Personenbeteiligung

– Ertrinkungsunfälle

– Stromunfälle

– Suizidversuche aller Art

– akute anhaltende Erregungszustände

– akute anhaltende Krampfanfälle

– plötzliche Geburt oder Komplikationen in der Schwangerschaft

– akute anhaltende schwere Schmerzzustände

 

Für ärztliche Hilfe wochentags ab 18 Uhr,
freitags ab 16 Uhr
, am Wochenende und an Feiertagen, bei Erkrankungen, die nicht bis zum nächsten Werktag warten können wählen Sie die Telefonnummer 116 117 (ärztlicher Bereitschaftsdienst der kassenärztlichen Vereinigung).

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